Nach dem Urteil des Finanzgerichts Köln vom 8. März 2012 darfst Du Investitionen für die Abschirmung einer Wohnung vor Hochfrequenzstrahlungen als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer absetzen.
Voraussetzung für diese steuerliche Absetzbarkeit ist ein ärztliches Attest, welches vorhandene Symptome oder Beschwerden bei Berührung mit elektromagnetischer Strahlung (Elektrosmog) diagnostiziert sowie ein Gutachten eines Geobiologen für bestehende starke Störfelder von Hochfrequenz (wie Mobilfunksender oder Richtfunk).

Ein weiterer Fortschritt für die Gesundheit
Seit drei Jahren litt die Klägerin immer mehr unter Migräne und Tinnitus, dies wurde auch ärztlich als “ausgeprägte Elektrosensibilität” (Endstadium ist MCS) diagnostiziert. Angeratene und umgesetzte Abschirmungsmaßnahmen führten in der ursprünglichen Mietwohnung zu einem schlagartigen Verschwinden der Leiden. Nach einem Umzug in eine neu gekaufte Eigentumswohnung kamen die Beschwerden wieder. Die daraufhin erneut durchgeführte Abschirmung der Eigentumswohnung vor Hochfrequenz machte die Klägerin als “Schutz vor Radio-, Fernseh- und Mobilfunkwellen” steuerlich geltend.
Das Finanzamt lehnte die Ansetzung dieser Kosten als außergewöhnliche Belastungen ab, da die Wichtig- und Notwendigkeit nicht glaubhaft gemacht werden konnte und es sich maximal um eine vorbeugende Maßnahme handelt. Doch der 10. Senat des Finanzgerichts Köln war anderer Meinung und ließ den Abzug als Krankheitskosten zu, da hierbei auch Kosten aller diagnostischen und therapeutischen Verfahren eingeschlossen sind, deren Anwendung im Erkrankungsfall hinreichend gerechtfertigt sind.
Mobilfunkindustrie läuft Sturm da alles dagegen spricht
Dieses Urteil wird Maßnahmen nach sich ziehen. Zunächst hat es derzeit nur Gültigkeit in Deutschland. Dennoch zeigt sich inzwischen eine Zunahme der Wahrnehmung dieser Probleme des Menschen im Zusammenhang mit elektromagnetischer Strahlung (Elektrosmog) – durch Medizin und Wirtschaft. Unabhängig dieses Urteils hat die österreichische Ärztekammer im März 2012 begonnen, die Ärzte über Krankheiten und Therapien, die im Zusammenhang mit Elektrosmog stehen aufzuklären.
Ein junges Feld (Elektro-Smog Krankheiten) und doch schon 30 Jahre in der Erforschung
Bereits 1929 hat Gustav Freiherr von Pohl erkannt das der Mensch als “Strahlungsflüchter” an den Störzonen der Erde selbst erkrankt, besser bekannt als Wasseradern, Global- und Currynetzen, Verwerfungen und Brüche. An den mit Erdstrahlung zusammenhängenden Problemen leidet der Mensch nach wie vor noch immer mit dem ganzen Körper (Knochen und Gewebe).
Der hochfrequente und elektromagnetische Strahleneinfluss ist dazu jedoch recht jung mit 20-30 Jahren und die Anzahl an betroffenen Menschen wird von Tag zu Tag mehr. Der Mensch ist sprichwörtlich unter körperlichem und geistigem Dauerstress (er arbeitet Tag du Nacht) mit allen damit verbunden Gebrechen und Krankheiten. Doch das Ergebnis ist oft die Depression und/oder Bore und Burn-Out. Der gute Ruf einer Führungskraft ist mittlerwiele eng mit diesen Leiden verbunden bzw. scheint zumindest die Gefahr sehr groß.
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Als Nachweis der Notwendigkeit einer Absetzbarkeit der baulichen Abschirmungsmaßnahmen reichten dem Gericht ein ärztliches Privatgutachten über die ausgeprägte Elektrosensibilität der Klägerin und das Gutachten eines Ingenieurs für Baubiologie über “stark auffällige” Hochfrequenzimmissionen im Rohbau der Eigentumswohnung aus.
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